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E-RECHNUNG – WORAUF SIE ACHTEN MÜSSEN

Ab 2024/25 wird die E-Rechnung auch im B2B-Bereich verpflichtend. Unternehmen profitieren von effizienteren Prozessen und Kostensenkungen, stehen aber auch vor technischen und compliance-bedingten Herausforderungen. Die Steuerberatung
MARCUS KRONE unterstützt Sie bei der Umsetzung und Anpassung Ihrer Buchhaltungsprozesse, damit Sie die
Vorteile der E-Rechnung voll ausschöpfen können.

VERMÖGENSÜBERTRAG VON ELTERN AUF KINDER

Eine Schenkung von Eltern an Kinder ermöglicht eine steuerfreie Vermögensübertragung bis zu 400.000 Euro alle zehn Jahre. Wird dieser Betrag überschritten, fällt Schenkungssteuer an. Die Steuerberatung MARCUS KRONE unterstützt Sie dabei, durch kluge Planung und Nutzung von Freibeträgen die Steuerlast zu minimieren und Ihr Vermögen optimal zu übertragen.